Das ,,jüngere Europa“ und der Papst – universelles Recht und Region. Das Beispiel der Suppliken an die Apostolische Pönitentiarie aus der Kirchenprovinz Gnesen im 15. Jahrhundert
[ 1 ] Ośrodek Historii Kultury Materialnej Średniowiecza i Czasów Nowożytnych, Instytut Archeologii i Etnologii Polskiej Akademii Nauk | [ P ] pracownik
2022
artykuł naukowy
niemiecki
DE Das Phänomen des ,,jüngeren Europas“ lässt sich in sehr unterschiedlichen Bereichen nachweisen. Eines davon ist sicherlich das universelle kanonische Recht und seine Funktionsweise in den regionalen Ortskirchen. Hier haben wir nämlich eine Situation vor uns, bei der ein ,,Modell“ für das gesamte christliche (lateinische) Europa gelten sollte. Die allgemeine Norm, die in die lokale Rechtsordnung überführt wurde, schuf eine überregionale Rechtsgemeinschaft. Die Regeln des kanonischen Rechts, das an den Universitäten gelehrt wurde und die Grundlage der kirchlichen Gerichte bildete, festigten diese Einheit. Das ,,jüngere Europa“ hat diese universelle Gesetzgebung angenommen und trat damit in den Bereich einer einheitlichen Rechtskultur, aber auch in den Kreis einer einheitlichen Gewohnheitsnorm ein.2 Rechtsmuster, die sich auf christliche Normen beziehen, wurden durch die kirchliche Lehre unterstützt. Die regionale Durchsetzung hing weitgehend von den lokalen Bedingungen für die Entwicklung der kirchlichen Organisation und dem lokalen pastoralen Potenzial ab. Erst im Spätmittelalter – in Polen im 15. Jahrhundert – kann man von einer weit verbreiteten und grundlegend angelegten Katechese in Mittelosteuropa sprechen. Denn erst zu dieser Zeit wurde das Netz der Pfarrgemeinden so dicht, dass es fast der gesamten Bevölkerung möglich war, relativ regelmäßig die Messe zu besuchen. Die Qualität der Glaubensunterweisung war jedoch immer noch recht unterschiedlich, auch wenn man davon ausgehen kann, dass die Grundwahrheiten des Glaubens, die mit der Lehre der Gebete und der moralischen Grundsätze übernommen wurden, der breiten Bevölkerung bekannt waren. Man kann also von einer gemeinsamen christlichen Kultur sprechen, unabhängig von der jeweiligen europäischen Region, auch wenn das Niveau der Ausprägung sehr unterschiedlich war. In diesem Beitrag möchte ich die Rechtspraxis und die lokale Akzeptanz christlich-universeller Normen als Echo für die Beteiligung eines bestimmten Gebiets an der überregionalen, römisch-katholischen Kultur thematisieren. Der Prozess der Rezeption und der Auslegung von Rechtsregeln soll als Beispiel für das Phänomen der Weitergabe kultureller Normen betrachtet werden.
299 - 318
CC BY (uznanie autorstwa)
inne
ostateczna wersja opublikowana
01.01.2022
w momencie opublikowania
20